eKFV – Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
Die Verordnung, die in Deutschland regelt, welche E-Scooter auf die Straße dürfen.
Die eKFV legt die Rahmenbedingungen für straßenzugelassene E-Scooter fest: max. 20 km/h, Lenk- oder Haltestange, zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung und Klingel.
Fahrzeuge, die der eKFV entsprechen, erhalten eine ABE und dürfen mit Versicherungskennzeichen gefahren werden – ab 14 Jahren, ohne Führerschein.
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