E-Scooter mit Straßenzulassung (ABE & eKFV)
In Deutschland dürfen nur E-Scooter mit allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) und gültigem Versicherungskennzeichen am Straßenverkehr teilnehmen. Diese Modelle sind auf 20 km/h begrenzt und erfüllen die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Achte beim Kauf auf den Hinweis „mit Straßenzulassung“ – Modelle ohne ABE sind nur auf Privatgelände erlaubt.































